E-Rechnung: Der Countdown läuft
Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Das war die leichte Übung. Die schwierigere beginnt jetzt: Zum 31. Dezember 2026 endet die allgemeine Übergangsfrist für den Rechnungsversand. Wer 2026 mehr als 800.000 Euro Gesamtumsatz erzielt, muss ab dem 1. Januar 2027 im inländischen B2B-Geschäft strukturierte E-Rechnungen ausstellen. Ein Jahr später gilt das für alle.
Was eine E-Rechnung ist. Und was nicht.
Eine E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG ist ein strukturierter, maschinenlesbarer Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931 — in Deutschland typischerweise XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Ein PDF ist keine E-Rechnung, auch nicht per E-Mail. Diese Unterscheidung wird in der Praxis am häufigsten übersehen und ist zugleich diejenige mit den unangenehmsten Folgen: Fehlt die formwirksame Rechnung, steht der Vorsteuerabzug des Empfängers zur Diskussion.
Der Fahrplan im Überblick
seit 01.01.2025
Empfangspflicht für alle inländischen Unternehmen — ausnahmslos, auch für Kleinunternehmer
bis 31.12.2026
Versand von Papier- und PDF-Rechnungen noch zulässig (PDF nur mit Zustimmung des Empfängers)
ab 01.01.2027
Ausstellungspflicht für Unternehmen mit mehr als 800.000€ Gesamtumsatz im Jahr 2026
bis 31.12.2027
Verlängerte Übergangsfrist für Unternehmen bis 800.000€ Vorjahresumsatz; auch für bestimmte EDI-Verfahren
ab 01.01.2028
Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze, unabhängig vom Umsatz
Was viele unterschätzen
Ausnahmen
Nicht betroffen sind Rechnungen an Privatkunden (B2C), Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise sowie Umsätze, die nach § 4 UStG vollständig steuerfrei sind. Kleinunternehmer nach § 19 UStG bleiben vom Versand befreit, müssen aber empfangen können.
Das Team der Schuster & Partner GbR hat den notwendigen Weitblick, um unseren Mandanten Lösungen unter Nutzung aller steuerrechtlichen Möglichkeiten liefern zu können. Insbesondere auch vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen.
Wie wir Sie begleiten
Wir prüfen Ihre Ausgangsrechnungsprozesse auf Formatfähigkeit, klären den Empfangs- und Verarbeitungsweg bis in die Finanzbuchführung, stimmen die revisionssichere Archivierung ab und formulieren die notwendigen Anpassungen in Ihren Verträgen und Rechnungsstellungs-Prozessen. Für Mandantinnen und Mandanten mit eigener Faktura begleiten wir die Umstellung gemeinsam mit Ihrem Softwareanbieter.
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