Zahlt sich in der Betriebsprüfung aus

Verfahrens­dokumentation nach GoBD

Die Finanzverwaltung verlangt sie, kaum ein Unternehmen hat sie, und in der Betriebsprüfung wird sie regelmäßig angefordert: die Verfahrensdokumentation. Sie beschreibt, wie in Ihrem Unternehmen aus einem Geschäftsvorfall ein Buchungssatz wird — organisatorisch und technisch, nachvollziehbar für einen sachverständigen Dritten.

Worum es geht

Nach §§ 145 ff. AO und § 238 HGB muss Ihre Buchführung für einen sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachvollziehbar sein. Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) konkretisieren, was das für digitale Prozesse bedeutet. Je stärker Belegerfassung, Archivierung und Buchführung automatisiert ablaufen, desto weniger erklärt sich das System von selbst — und desto wichtiger wird die Dokumentation.

Was drinstehen muss

Allgemeine Beschreibung

Unternehmen, Organisation, eingesetzte Systeme, Verantwortlichkeiten, Belegarten und ihre Wege.

Anwenderdokumentation

Wie im Alltag tatsächlich gearbeitet wird: Belegannahme, Erfassung, Freigaben, Buchungsroutinen, Kassenführung.

Technische Systemdokumentation

Software, Versionen, Schnittstellen, Datenflüsse, Berechtigungskonzept.

Betriebsdokumentation

Datensicherung, Zugriffsschutz, Notfallkonzept, Archivierung, Auslagerungen an Dienstleister.

Versionierung und Änderungshistorie

 jede Prozessänderung ist nachvollziehbar zu dokumentieren, die frühere Fassung bleibt über die Aufbewahrungsfrist verfügbar. Eine Verfahrensdokumentation, die seit fünf Jahren unverändert ist, ist in der Regel keine.

Ersetzendes Scannen

Papierbelege dürfen nach der Digitalisierung vernichtet werden — aber nur, wenn der Scanprozess dokumentiert ist: Wer scannt, wann, in welcher Qualität, mit welcher Kontrolle, mit welchem Nachweis der Übereinstimmung. Ohne diese Dokumentation fehlt Ihnen bei einer Prüfung der Nachweis, dass das digitale Abbild dem Original entspricht.

Was passieren kann, wenn sie fehlt

Eine fehlende Verfahrensdokumentation führt nicht automatisch zur Verwerfung der Buchführung. Sie schwächt aber die Position erheblich: Kommen weitere formelle Mängel hinzu, kann die Buchführung nach § 158 AO an Beweiskraft verlieren — mit der Folge einer Schätzung nach § 162 AO. In der Praxis ist die Dokumentation vor allem ein Argumentationsvorteil: Wer erklären kann, wie sein System arbeitet, diskutiert über Sachverhalte statt über Vermutungen.

Unser Vorgehen

Bestandsaufnahme

Interview zu Belegwegen, Systemen und Zuständigkeiten

Prozessaufnahme

Darstellung der Ist-Abläufe, Identifikation der Bruchstellen

Erstellung

Dokumentation auf Grundlage eines anerkannten Musteraufbaus, angepasst auf Ihr Unternehmen

Übergabe und Einweisung

inklusive Pflege-Leitfaden

Jährliche Fortschreibung

im Rahmen der laufenden Betreuung

Häufige Fragen

Die Pflicht hängt nicht an der Größe, sondern an der Buchführungspflicht und am Einsatz IT-gestützter Prozesse. Der Umfang darf allerdings angemessen sein — für einen Einzelunternehmer fällt sie deutlich schlanker aus als für einen produzierenden Mittelständler.

Als Gerüst ja, als Dokumentation nein. Geprüft wird, ob das Beschriebene Ihren tatsächlichen Abläufen entspricht. Eine Musterdokumentation, die nicht zum gelebten Prozess passt, wirkt in der Prüfung eher gegen Sie.

Bei jeder wesentlichen Prozess- oder Systemänderung, mindestens aber jährlich im Rahmen einer Durchsicht.

Bei elektronischen Kassensystemen ist die Verfahrensdokumentation Teil der geforderten Nachweise — zusammen mit der technischen Sicherheitseinrichtung und der Meldung nach § 146a AO.